Allgemeine Geschaeftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Flexolution Sven Wöstenberg, im folgenden Flexolution genannt (Stand 01.04.2021)

  1. Vertragsgegenstand
    Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit Flexolution. Vereinbarungen, die von diesen AGB abweichen sind nur dann gültig, wenn diese durch Flexolution schriftlich bestätigt wurden. Mit Inkrafttreten dieser AGB verlieren alle vorhergehenden ihre Gültigkeit.
  2. Waren und Dienstleistungen
    Die Dienstleistungen von Flexolution gliedern sich in Konzeption und Erstellung von Programmen, Datenbanken, Web-Development und IT-Consulting. Hinzu kommt der Vertrieb von Artikeln aus dem IT- und Elektronikbereich.
    1. Dienstleistungsbeschreibung
      Die Erstellung von Webseiten mit den dazu vereinbarten Dienstleistungen wie z. B. Vermittlung von Webhosting- und Providerverträgen oder Programmierung von möglichen Datenbank- und Skript-Anwendungen. Vertragslaufzeit, Kündigung: Wartungsverträge werden für 1 Jahr abgeschlossen und können mit einer Frist von 90 Tagen zum Vertragsende gekündigt werden. Sollte der Vertrag nicht gekündigt werden, verlängert sich der Vertrag automatisch um 12 Monate.
    2. Veröffentliche Inhalte
      Der Kunde trägt die volle Verantwortung und Haftung für den Inhalt seiner Webseiten sowie deren Richtigkeit. Hiermit befreien wir uns von jeglicher Prüfungspflicht des Inhaltes der von uns erstellten Publikationen hinsichtlich ihrer Richtigkeit. Dem Kunden obliegt die Prüfung auf inhaltliche Richtigkeit.
    3. Urheberrecht
      Das erstellte Design und die Programmierung darf vom Kunden nicht an Dritte weitergegeben werden. Es besteht lediglich ein nicht exklusives Nutzungsrecht im Rahmen des erteilten Auftrages.
    4. Verweis auf der Webseite des Kunden
      Flexolution behält sich das Recht vor, seinen Kunden unentgeltlich zu einem Link in Text- und/oder Grafikform auf www.flexolution.net auf dessen Online-Präsenz für die Dauer des Vertragsverhältnisses zu verpflichten.
    5. Hosting
      Flexolution fungiert auch als Hosting-Provider und kann diese Dienstleistung auch durch Dritte erbringen lassen. Der Anbieter behält sich Preisänderungen vor, wenn dies veränderte aktuelle Marktbedingungen erfordern. Eventuelle Preisänderungen werden mit einer Vorlaufzeit von sechs Wochen angekündigt. Ist der Kunde nicht mit den Preiserhöhungen einverstanden, kann er den Vertrag zum Monatsende kündigen.
    6. Domainregistrierung
      Flexolution kann keine Gewähr bei einer Domainanmeldung übernehmen. Flexolution stellt nur einen Mittler zwischen Kunden und Domainanbieter dar. Flexolution haftet nicht für die rechtswidrige Verwendung eines Domainnamens seitens eines Kunden.
  3. Angebote und Preise:
    Sämtliche Angebote, Kostenvoranschläge und Preise sind freibleibend und unverbindlich, soweit keine anderslautenden Vereinbarungen schriftlich mit Flexolution getroffen wurden. Für zusätzliche Leistungen gelten unsere aktuellen Preise. Grundsätzlich verstehen sich alle Preise zuzüglich der gültigen Mehrwertsteuer und bei Lieferungen die Verpackungs- und Transportkosten.
  4. Termine / Fristen
    Die von Flexolution genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern keine anderslautenden schriftlichen Vereinbarungen schriftlich mit Flexolution getroffen wurden.
  5. Zahlungsbedingungen
    Rechnungen sind 10 Tage nach Erhalt ohne Abzug zu überweisen. Abweichende Zahlungsbedingungen sind mit Flexolution schriftlich zu vereinbaren.
  6. Eigentumsvorbehalt
    Alle ausgeführten Dienstleistungen und gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen und endgültigen Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung, gleich aus welchem Rechtsgrund, Eigentum von Flexolution. Geleistete Dienstleistungen können bei Zahlungsverzug nach einer angemessenen Zahlungsfrist der öffentlichkeit, speziell dem Internet, wieder entzogen werden, soweit dies möglich ist. Dies gilt im Besonderen für registrierte Domänen und daraus resultierender Dienstleistungen.
    Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer gemäß § 14 BGB, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, gilt der Eigentumsvorbehalt für die Forderungen, die der Verkäufer aus seinen laufenden Geschäftsbeziehungen gegenüber dem Käufer hat. Be- und Verarbeitung erfolgen unter Ausschluss des Eigentumserwerbs nach § 950 BGB. Die bearbeitete Ware dient zur Sicherung in Höhe des Rechnungswertes der verarbeiteten Vorbehaltsware. Bei Weiterveräußerung der Ware tritt der Käufer jegliche daraus entstehenden Forderungen an den Verkäufer ab. Die abgetretene Forderung dient zur Sicherheit der Kaufpreisforderung, bei laufender Rechnung der Saldoforderung, in Höhe des Rechnungswertes der veräußerten Ware.
    Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand in Zusammenhang stehende Forderungen erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung eine angemessene Sicherung besteht.
  7. Gewährleistung
    Bei Dienstleistungen gilt bei Abnahme bzw. beim Bezahlen der Rechnung durch den Kunden, dass die Dienstleistung vertragsgerecht erbracht wurde. Versteckte Mängel sind bei Dienstleistungen innerhalb von 14 Tagen anzuzeigen.
    Der Kunde, hat die gelieferte Ware unverzüglich mit der ihm zumutbaren Gründlichkeit zu untersuchen und die Eigenschaften der gelieferten Ware zu prüfen. Erkennbare Mängel sind unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen nach Erhalt der Ware, schriftlich unter Angabe der Rechnungsnummer zu rügen. Verborgene Mängel sind in gleicher Weise unverzüglich nach deren Entdeckung anzuzeigen. Andernfalls gilt die Ware als vorbehaltlos genehmigt.
    Bei rechtzeitiger und berechtigter Mängelrüge ist Flexolution nach eigenem Ermessen zu kostenloser Nachbesserung oder kostenloser Ersatzlieferung binnen angemessener Frist verpflichtet. Hierfür haftet Flexolution im selben Umfang wie für die ursprünglich gelieferte Ware.
    Kommt Flexolution einer im Rahmen der Gewährleistung übernommenen Verpflichtung nicht oder nicht vertragsgemäß nach, steht dem Kunden nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist das Recht zur Herabsetzung der Vergütung oder das Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu.
    Gewährleistungsansprüche verfallen nach Ablauf von sechs Monaten seit Ablieferung. Im Falle von Nachbesserungen wegen Mängeln der gelieferten Waren oder Dienstleistungen besteht für die Nachbesserungsleistungen eine dreimonatige Gewährleistung, für die diese AGB entsprechend gelten; sie endet nicht vor Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungspflicht für den Liefergegenstand. Die Gewährleistungspflicht für andere von der Nachbesserung nicht betroffene Teile der gelieferten Ware wird durch die Nachbesserung nicht verlängert. Haftung und Schadenersatzansprüche sind grundsätzlich auf den Auftragswert beschränkt. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für offensichtliche Falschlieferungen.
    Tritt ein Gewährleistungsfall ein, liegt die Wahl der Mängelbeseitigung im Ermessen von Flexolution. Wir behalten uns Nachbesserung, Umtausch oder Wandlung vor. Sofern eine Nachbesserung fehlschlägt liegt es im Ermessen von Flexolution, vom Kaufvertrag zurückzutreten, oder eine mängelfreie Sache zu liefern. Die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches bleibt hiervon unberührt.
    Für Nacherfüllung gilt folgendes:
    1. Offensichtliche Mängel hat der Käufer spätestens innerhalb 2 Wochen bei dem Verkäufer entweder schriftlich anzuzeigen oder von ihm aufnehmen zu lassen.
    2. Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nicht, wenn der aufgetretene Fehler in ursächlichem Zusammenhang damit steht, dass
      1. der Kaufgegenstand eigenmächtig geöffnet worden ist
      2. der Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht worden ist oder
      3. in den Kaufgegenstand Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung der Verkäufer nicht genehmigt hat oder
      4. der Kaufgegenstand in einer vom Verkäufer nicht genehmigten Weise verändert worden ist oder
      5. der Käufer die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes (z.B. Betriebsanleitung) nicht befolgt hat.
      6. Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.
      7. Die Ware ist in der Originalverpackung mit allem Zubehör zurückzusenden.
    3. Lieferung, Lieferzeiten
      Sofern und soweit Flexolution benötigte Ware und/oder die für die Herstellung der Ware oder Dienstleistung benötigten Fotos, Materialien oder Informationen von Dritten bezieht, steht die Lieferverpflichtung unter dem Vorbehalt vollständiger, richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, die Nichtbelieferung oder Verzögerung ist durch Flexolution verschuldet. Wird - ohne Verschulden von Flexolution - nicht vollständig, richtig und/oder rechtzeitig geliefert, ist Flexolution berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
      Alle Daten, die Flexolution zur Weiterbearbeitung oder Verarbeitung überlassen werden, dürfen nicht dem Copyright oder anderen Rechten Dritter unterliegen. Dies gilt für Texte, Bilder, Fotos, Grafiken, Markenzeichen, Audiodateien und alle anderen überlassenen Daten. Die Verantwortung für aus Ansprüchen Dritter entstehenden Forderungen liegt in jedem Fall beim Kunden. Zuwiderhandlung berechtigt Flexolution zur sofortigen Vertragskündigung.
      Die Einhaltung von Lieferfristen und -terminen setzt die rechtzeitige Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden voraus. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung seitens Flexolution. Die Lieferfrist gilt auch als eingehalten, wenn die Ware zum vereinbarten Zeitpunkt das Unternehmen verlässt bzw. die Seiten im Internet veröffentlicht sind.
      Auch bei Vereinbarung einer Zeitbestimmung im Sinne des § 284 Abs.(2) BGB tritt Verzug erst nach Eingang einer Mahnung bei Flexolution ein. Kommt Flexolution mit der Lieferung in Verzug, hat ihr der Kunde eine angemessene Nachfrist zu setzen. Diese muss mindestens zwei Wochen betragen.
      Nach Ablauf einer bei Lieferverzug gesetzten angemessenen Nachfrist ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn er beim Setzen der Nachfrist auf die Ablehnung der Leistung hingewiesen hat. Das Rücktrittsrecht entfällt, wenn die Ware bei Fristablauf abgesandt oder versandbereit ist und dies dem Kunden angezeigt ist.
    4. Haftung
      Die Haftung des Verkäufers gegenüber dem Käufer für seine gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Betriebsangehörigen wird außer in den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
    5. Gerichtsstand und Rechtsgrundlage
      Der Erfüllungsort und der Gerichtsstand ist 25469 Halstenbek. Für diese Geschäftsbedingungen, sowie für die geschäftlichen Beziehungen zwischen dem Käufer und dem Verkäufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Andere nationale Rechte, sowie das internationale Kaufrecht werden ausgeschlossen.
    6. Salvatorische Klausel
      Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein, oder sollte der Vertrag eine Lücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen oder Vereinbarungen, die der zu vermutenden Absicht der jeweiligen Bestimmung am nächsten kommt, in Kraft.